Erbschaftsteuer-Gutachten

Gutachten zur Ermittlung der Erbschaftssteuer und des niedrigeren gemeinen Wertes

Erbschaftssteuer sparen durch ein Immobilien-Wertgutachten zur Feststellung des niedrigeren gemeinen Werts

Erbschaftssteuer bei Immobilien – Was Sie wissen sollten

Wenn Sie eine Immobilie erben, wird der Wert dieser Immobilie als Grundlage für die Berechnung der Erbschaftssteuer herangezogen. Das Finanzamt setzt diesen Wert regelmäßig nach dem Bewertungsgesetz (BewG) fest – in der Praxis häufig anhand des vereinfachten Ertragswertverfahrens oder Sachwertverfahrens. Dieses Verfahren liefert jedoch nicht selten zu hohe Werte, da es pauschaliert und wenig marktnah ist.

Die gute Nachricht: Sie sind nicht an den vom Finanzamt festgesetzten Wert gebunden. § 198 BewG erlaubt ausdrücklich die Feststellung des niedrigeren gemeinen Wertes – und genau hier kommt ein professionelles Immobiliengutachten ins Spiel.

Was bedeutet „niedrigerer gemeiner Wert“?

Der sogenannte gemeine Wert (§ 9 BewG) entspricht dem Verkehrswert, also dem Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr am Bewertungsstichtag zu erzielen wäre. Er darf unter bestimmten Voraussetzungen unter dem vom Finanzamt angesetzten Steuerwert liegen.

Wenn Sie nachweisen können, dass der tatsächliche Marktwert Ihrer Immobilie niedriger ist als der durch das Finanzamt ermittelte Wert, wird für die Berechnung der Erbschaftssteuer der niedrigere gemeine Wert herangezogen. Dies kann zu einer erheblichen Steuerersparnis führen.

Steuerlast senken durch ein professionelles Verkehrswertgutachten

Ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten liefert dem Finanzamt belastbare Anhaltspunkte für den tatsächlichen Marktwert der Immobilie. Es ersetzt die standardisierte Schätzung der Finanzbehörde und führt in vielen Fällen zu einer deutlich geringeren Steuerlast.

Ein solches Gutachten enthält:

  • eine sorgfältige Objektaufnahme (inkl. Ortsbesichtigung),
  • die Beurteilung der baulichen Substanz,
  • marktbezogene Daten aus der Gutachterausschussdatenbank,
  • eine transparente und nachvollziehbare Wertermittlung (z. B. nach ImmoWertV),
  • eine Bewertung des Grundstücks und der baulichen Anlagen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit der niedrigere gemeine Wert gegenüber dem Finanzamt durchgesetzt werden kann, gelten folgende Bedingungen:

Sie legen ein Gutachten vor, das die Wertermittlung nach anerkannten Verfahren (Sachwert, Vergleichswert oder Ertragswert) durchführt.

Das Gutachten erfüllt die Anforderungen an ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB.

Der Bewertungsstichtag liegt im Rahmen der gesetzlichen Frist (in der Regel der Todestag).

Das Gutachten wird zeitnah zur Feststellung eingereicht.

Als erfahrenes Sachverständigenbüro begleiten wir Sie bei diesem Prozess.

Wie viel können Sie tatsächlich sparen?

Die Einsparpotenziale sind erheblich: In der Praxis erleben wir regelmäßig Fälle, in denen der tatsächliche Marktwert 20–40 % unter dem Steuerwert des Finanzamts liegt. Dies kann bei einem Immobilienwert von z. B. 800.000 € schnell zu einer Differenz von über 200.000 € führen – und damit zu einer Steuerersparnis im fünfstelligen Bereich.

Hinweis: Auch bei Schenkungen ist die Herabsetzung des Immobilienwerts durch ein Gutachten möglich – und ebenfalls steuerwirksam!

Warum Sie einen unabhängigen Gutachter beauftragen sollten

Ein qualifizierter und zertifizierter Immobiliengutachter bietet Ihnen nicht nur fachliche Expertise, sondern auch die nötige Glaubwürdigkeit gegenüber dem Finanzamt. Besonders bei höherwertigen Immobilien oder komplexen Bewertungsfällen ist dies entscheidend.

Wir verfügen über:

  • jahrelange Erfahrung in der Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke,
  • fundierte Marktkenntnis im regionalen Umfeld,
  • gerichtsfeste und finanzamtsgeeignete Gutachten,
  • persönliche Beratung und individuelle Begleitung.

Ablauf und Kosten – So funktioniert’s

1. Erstberatung (kostenfrei)
Wir klären gemeinsam in einem Erstgespräch (gern auch telefonisch), ob sich ein Gutachten für Ihre Erbschaft grundsätzlich steuerlich lohnt.

2. Objektaufnahme & Ortsbesichtigung
Vor-Ort-Termin zur Erfassung aller wertrelevanten Daten.

3. Erstellung des Gutachtens
Transparente, ausführliche Bewertung unter Berücksichtigung aller wertmindernden Faktoren.

4. Einreichung beim Finanzamt
Das Gutachten wird mit einem formlosen Antrag nach § 198 BewG eingereicht – bei Bedarf begleite ich Sie in der Kommunikation mit dem Finanzamt (bitte beachten Sie, dass wir keinerlei Dienstleitungen ausüben [dürfen], die in dem Bereich der Rechts- oder Steuerberatung gehören. Gern vermitteln wir Ihnen hier jedoch einen Profi)

Kosten: Die Kosten werden nach bvs-Honorartabelle transparent abgerechnet. Die Investition amortisiert sich in der Regel schnell durch eine deutlich niedrigere Erbschaftssteuer.

Jetzt handeln – Fristen beachten!

Das Finanzamt setzt für die Einreichung des Gutachtens eine Frist nach der Bekanntgabe des Steuerbescheids. Daher ist schnelles Handeln gefragt! Kontaktieren Sie mich am besten vor dem Ablauf dieser Frist, damit die steuerliche Anerkennung des Gutachtens sichergestellt werden kann.

in der Regel
24 Stunden

bis zum Termin

auf Wunsch
24 Stunden

Fertigungszeit des Gutachtens bei drohendem Fristablauf

bis zu
40%

Erbschaftsteuer sparen

Über uns

Sebastian Fesser

  • Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024
  • Qualifizierter Wertermittler (HypZert)
  • Sachverständiger für Immobilienbewertung (IHK)
  • Sachverständiger für Immobilienbewertung (DGuSV)
  • Sachverständiger für Schadstoffe in und an Gebäuden (DGuSV)
  • staatlich gepürfter Sachkundiger nach TRGS519 und TÜV-geprüfter Sachkundiger nach TRGS 521.
  • Mitglied im Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (bvs), im Deutschen Gutachter- und Sachverständigen-Verband (DGuSV) sowie im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter (BDSF)

 

 

Laura Hagenow

  • Sachverständige für Immobilienbewertung (IHK)
  • Qualifizierte Wertermittlerin (HypZert) i.A.

Dennis Kaczorowski

  • Sachverständiger für Immobilienbewertung (IHK)
  • Qualifizierter Wertermittler (HypZert)
  • Master of Science, Fachbereich Elektrotechnik

© Sebastian Fesser - 2025

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.